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Ratgeber

Krankenhausentlassung vorbereiten: Die ersten drei Tage sichern

Drei Schritte zwischen Klinikentlassung und Ankunft an der Haustür, damit das Nötigste steht.

Redaktion pflege besser konkret13. September 2026

Thema: OrganisationLesezeit: ca. 6 Min.Checkliste: vorhanden, siehe untenStand: 13. September 2026

Wenn das Krankenhaus anruft und die Entlassung für morgen ankündigt, geraten viele Familien in Sorge. Die Wohnung ist noch nicht eingerichtet, ein ambulanter Pflegedienst steht noch nicht bereit und für das Wochenende fehlen Medikamente. Sie müssen für den ersten Tag nicht den gesamten Pflegealltag der nächsten Monate gelöst haben. Wichtig ist, dass drei Dinge vor dem Eintreffen stehen: ein sicherer Schlaf- und Sitzplatz, die Tabletten für die ersten drei Tage und eine geklärte Ansprechperson für Notfälle. Ob der Schlaf- und Sitzplatz wirklich sicher ist, klärt der Rundgang zum Sturzrisiko.

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Rufen Sie die Stationsleitung oder den Sozialdienst der Klinik an und stellen Sie drei Fragen: Welcher Entlasstag und welche genaue Uhrzeit sind geplant? Wer gibt den vorläufigen Entlassbrief und die Medikamente für das Wochenende mit? Welche Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Pflegebett wurden über das Entlassmanagement bereits bestellt und wann treffen sie in der Wohnung ein?

Gesetzliches Entlassmanagement: Was die Klinik leisten muss

Krankenhäuser dürfen Patientinnen und Patienten nicht einfach an der Pforte verabschieden, wenn zu Hause die Versorgung ungeklärt ist. Nach § 39 Abs. 1a SGB V ist jede Klinik gesetzlich zu einem strukturierten Entlassmanagement verpflichtet. Das bedeutet: Sobald absehbar ist, dass nach dem Aufenthalt Hilfe nötig ist, muss das Krankenhaus gemeinsam mit Ihnen einen schriftlichen Entlassplan erstellen.

Die Organisation übernimmt in der Regel der Sozialdienst oder die Pflegeüberleitung des Krankenhauses. Warten Sie nicht darauf, dass jemand an das Krankenbett kommt. Melden Sie sich aktiv auf Station und bitten Sie um ein Gespräch mit dem Sozialdienst. Wie eine Bitte formuliert wird, die die andere Seite nicht raten muss, zeigt die Anleitung zum Anfordern von Hilfe.

Damit das Krankenhaus Daten an Pflegedienste, Sanitätshäuser oder die Pflegekasse übermitteln darf, ist eine schriftliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten erforderlich. Wenn die unterstützte Person selbst nicht mehr unterschreiben kann, gelten klare rechtliche Wege:

  • Vorsorgevollmacht: Liegt eine schriftliche Vollmacht für Gesundheitssorge und Behörden vor, unterzeichnet die bevollmächtigte Person im Namen der Patientin oder des Patienten.
  • Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB): Seit Januar 2023 dürfen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in akuten Krankheitsphasen für maximal sechs Monate medizinische Entscheidungen treffen und Entlassverträge unterzeichnen, sofern keine anderslautende Vollmacht vorliegt.
  • Rechtliche Betreuung oder Eilantrag: Bei unverheirateten Paaren oder volljährigen Kindern ohne Vollmacht gibt es kein automatisches Vertretungsrecht. Hier muss der Sozialdienst beim zuständigen Amtsgericht unverzüglich eine gerichtliche Eilbetreuung für die Gesundheitssorge anregen.

Die fünf Dokumente vor Verlassen der Klinik

Bevor Sie das Krankenhausgelände verlassen oder der Krankentransport abfährt, müssen fünf Unterlagen in lesbarer Form vorliegen. Prüfen Sie die Mappe noch auf der Station:

Dokument Was darauf stehen muss Warum es für Sie wichtig ist
Vorläufiger Entlassbrief Diagnose, Entlassgrund und Telefonnummer des Stationsarztes Die Hausarztpraxis braucht ihn am nächsten Werktag zur Weiterbehandlung.
Medikationsplan (BMP) Handelsname, Wirkstoff, Dosierung und Einnahmezeiten Verhindert gefährliche Verwechslungen zwischen alten und neuen Tabletten.
Entlassrezept (Muster 16 / E-Rezept) Roter Aufdruck „Entlassmanagement”, Kennzeichnung Ziffer 4 Gilt nur drei Werktage ab Ausstellung. Reicht für die kleinste Packung (N1).
Verordnung häuslicher Pflege (Muster 12) Konkrete Maßnahmen wie Verbandwechsel oder Injektionen Ermöglicht dem Pflegedienst bis zu sieben Tage Behandlungspflege.
Hilfsmittelverordnung (Muster 16) Genaue Bezeichnung des Hilfsmittels (Ziffer 7) Belegt bei Lieferung von Pflegebett oder Rollstuhl die Kostenübernahme.

Arzneimittel und Hilfsmittel für die ersten 72 Stunden

Die häufigste Ursache für Notarzteinsätze kurz nach einer Entlassung sind Lücken bei der Medikation. Entlassrezepte aus dem Krankenhaus gelten gesetzlich nur drei Werktage inklusive des Ausstellungstages. Ein am Freitagnachmittag ausgestelltes Rezept verfällt bereits am Dienstag.

Wenn die Entlassung vor einem Wochenende oder Feiertag stattfindet, darf und muss die Klinik nach § 14 Abs. 7 des Apothekengesetzes die benötigten Medikamente in der kleinsten Packung oder als abgezählte Tabletten direkt mitgeben. Verlassen Sie die Station nicht ohne diese Überbrückung.

Vergleichen Sie am Küchentisch den neuen Medikationsplan mit den Medikamenten, die vor dem Krankenhausaufenthalt zu Hause eingenommen wurden. Häufig setzt die Klinik alte Tabletten ab oder tauscht Präparate aus. Sortieren Sie abgesetzte Altmedikamente sofort aus der Sichtweite, damit es nicht zur doppelten Einnahme kommt.

Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Toilettenstuhl oder ein Rollstuhl müssen vor dem Patienten in der Wohnung ankommen. Anders als bei Verbrauchsmitteln gilt für technische Hilfsmittel im Entlassmanagement keine starre Sieben-Tage-Begrenzung. Einzelheiten dazu erklärt der Leitfaden zur Hilfsmittelverordnung im Entlassmanagement des Industrieverbands eurocom. Externer Fachleitfaden zu Hilfsmitteln bei Krankenhausentlassung.

Transport nach Hause: Taxi oder Krankentransportwagen

Wie die unterstützte Person nach Hause kommt, entscheidet der behandelnde Krankenhausarzt anhand des Gesundheitszustands. Der Transport wird auf dem Formular „Muster 4” verordnet:

  • Krankenfahrt (Taxi oder Mietwagen): Für Personen, die gehfähig sind oder im Rollstuhl sitzen können und während der Fahrt keine medizinische Fachbetreuung oder Überwachung brauchen.
  • Krankentransportwagen (KTW): Wenn während der Fahrt eine fachgerechte Betreuung durch Rettungssanitäter nötig ist, der Transport nur liegend oder im Tragestuhl erfolgen kann oder eine ansteckende Infektion vorliegt.

Für den Transport fällt die gesetzliche Zuzahlung an: zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung entfällt nur, wenn ein gültiger Befreiungsausweis der Krankenkasse vorgelegt wird.

Vor der Abfahrt: Drei Fragen am Stützpunkt

Nehmen Sie sich vor dem Gang zum Ausgang fünf Minuten Zeit am Stationsstützpunkt. Stellen Sie der behandelnden Ärztin oder der zuständigen Pflegekraft diese drei konkreten Fragen:

  1. Zur Medikation: „Welche Tabletten wurden gegenüber der Aufnahme abgesetzt, welche sind neu dazugekommen und haben wir die Tabletten für heute Abend und morgen früh im Gepäck?”
  2. Zum Aufstehen: „Schafft die Person den Transfer vom Bett auf den Stuhl mit einer Person, oder droht ein Sturz auf dem Weg zur Toilette?”
  3. Für den Notfall: „Unter welcher direkten Durchwahl erreichen wir die Station am Wochenende, wenn eine Frage zum Entlassbrief auftaucht?”

Notieren Sie sich die Namen der Personen, mit denen Sie gesprochen haben, direkt auf dem Umschlag des Entlassbriefs. Für ein späteres Beratungsgespräch sammelt die Fragenliste für die Pflegeberatung die Entscheidungen, die anstehen.

Der nächste Schritt am Küchentisch

Sobald Sie zu Hause angekommen sind, legen Sie den Entlassbrief, den Medikationsplan und die Versicherungskarte auf den Küchentisch. Rufen Sie die Hausarztpraxis an und vereinbaren Sie einen Termin für den ersten Werktag nach der Entlassung, damit die Rezepte in reguläre Dauerverordnungen übertragen werden.

Nutzen Sie unser Medikamenten- und Beobachtungslog, um Einnahmen, Flüssigkeit und Auffälligkeiten der ersten 72 Stunden festzuhalten. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, starten Sie parallel den Antrag auf einen Pflegegrad. Damit ist der erste Tag gesichert. Welche Unterstützung danach zum Alltag passt, sortiert Pflegeleistungen nach Bedarf ordnen.

Zum Mitnehmen: die Checkliste

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